Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Verkauf von Waren

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der silverflex® Wilhelmi GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und den
Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln und Angeboten in Katalogen, auf Webseiten, in sonstigen Werbematerialien oder durch andere Kommunikationsmittel stellen kein
bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
(2) Bestellungen über den Onlineshop sind nur für registrierte Kunden möglich. Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars und Bestätigung durch den
Verkäufer. Erst nach erfolgreicher Registrierung kann der Kunde Bestellungen über den Onlineshop tätigen.
(3) Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Dies kann entweder durch Absenden einer Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon oder
durch Absenden einer Bestellung über den Onlineshop erfolgen. Kunden sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.
(4) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail oder auf anderem geeignetem Kommunikationsweg bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annimmt.
(6) Bestellungen von Lieferungen ins Ausland können nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigt werden. Der Mindestbestellwert kann den bereitgestellten Preisinformationen
entnommen werden.
(7) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung
ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Verkäufer wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich
zurückerstatten.

§ 3 Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkassezahlung
(1) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung gilt als selbstständige Leistung.
(2) Die Lieferfrist ist unverbindlich und beträgt circa 14 Werktage, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie beginnt – vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) – mit Vertragsschluss.
(3) Die Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich der Verkäufer vor, erst nach
Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls der Verkäufer von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wird er den Kunden unverzüglich
unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer und der Versandkosten.
(5) Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person geht das Transportrisiko auf den Kunden über, §
447 BGB. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(6) Fälle höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder andere unvorhersehbare und unabwendbare
Ereignisse, entbinden den Verkäufer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen eines solchen Ereignisses
informieren. In diesen Fällen verschiebt sich die Lieferfrist entsprechend der Dauer des Ereignisses der höheren Gewalt. Sollte das Ereignis der höheren Gewalt länger als vier (4)
Wochen andauern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
(7) Für Lieferungen innerhalb Deutschlands werden die Versandkosten im Rahmen des Bestellprozesses angezeigt. Bei Lieferungen ins Ausland können zusätzliche Versandkosten
anfallen, die ebenfalls im Rahmen des Bestellprozesses angezeigt werden. Der Kunde trägt sämtliche Versandkosten, einschließlich etwaiger Zoll- oder Einfuhrgebühren.
(8) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Tauglichkeit und Übereinstimmung mit dem Gewollten zu überprüfen. Etwaige Mängel oder
Abweichungen sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Der Verkäufer haftet nicht für die Eignung der Ware für einen bestimmten Zweck, es sei denn, dieser Zweck wurde
ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

§ 4 Preise und Versandkosten
(1) Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Sämtliche Preisangaben auf Webseiten und anderen Angeboten verstehen sich E.X.W.
(Incoterms 2025) ausschließlich Verpackungs-, Verbandsspesen und Lieferkosten und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Versandkosten bei in den Preisangaben angegeben.
(3) Wenn der Verkäufer die Bestellung durch Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des
Kunden, werden für jede Teillieferung Versandkosten berechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kaufpreis von Warenlieferungen zuzüglich Mehrwertsteuer und die Versandkosten sind spätestens binnen 14 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen ab Zugang der
Rechnung zu bezahlen. Werkzeugkosten, Lohnaufwendungen und Rechnungen unter 50,00 EURO sind sofort und ohne Skonto fällig.
(2) Der Kunde kann den Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer und die Versandkosten nach seiner Wahl nur mit den vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlen.
(3) Kunden sind nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Verkäufers aufzurechnen, es sei denn, ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur
Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers auch berechtigt, wenn sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.
(4) Kunden dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
(5) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommen Kunden bereits durch Versäumung
des Termins in Verzug. In diesem Fall haben sie dem Verkäufer für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(6) Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen im Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch für alle zukünftigen
Lieferungen, selbst wenn sich der Verkäufer nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.
(2) Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs sind Kunden berechtigt, die Produkte an Dritte zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt jedoch, wenn
der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist oder die Zahlungen eingestellt hat.
(3) Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur Höhe des jeweiligen vom Verkäufer in Rechnung gestellten Bruttoverkaufspreises
an den Verkäufer ab. Diese Abtretung wird hiermit vom Verkäufer angenommen. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung der Ansprüche des Verkäufers gegen den
Kunden.
(4) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Diese Einziehungsermächtigung kann jedoch widerrufen werden, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Drittschuldner offen zu legen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder die Einziehungsermächtigung widerrufen
wurde. Der Verkäufer kann in diesen Fällen die abgetretenen Forderungen selbst einziehen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der abgetretenen Forderungen sowie die Namen und Anschriften der Drittschuldner zu übermitteln
und alle für die Einziehung der Forderungen notwendigen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(7) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasser ausreichend zu versichern. Der Kunde tritt bereits
jetzt alle Versicherungsansprüche aus einem Schadensfall in Bezug auf die Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung hiermit an.
(8) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich
zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese nicht
von Dritten eingezogen werden können.
(9) Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme
stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich schriftlich. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist der Verkäufer zu deren Verwertung
befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, angerechnet.

§ 7 Gewährleistung
(1) Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist
beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang.
(2) Kunden sind dazu verpflichtet, die gekaufte Ware zu untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Das gilt auch für später festgestellte verdeckte
Mängel. Verletzen die Kunden ihre Untersuchungs- und Rügepflicht, ist die Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen ausgeschlossen.
(3) Etwaige vom Verkäufer gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die
Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Absatz (1). Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln
gegebenenfalls beiliegen.

§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels
des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde,
es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend
gemacht werden.
(4) Die sich aus den Absätzen (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Verkäufer und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Toleranzen
Der Kunde hat Mengenabweichungen von +/- 10 % der gelieferten Ware auf die Liefermenge zu tolerieren. Diese Toleranzen gelten als vertragsgemäß und berechtigen den Kunden nicht zu Mängelrügen oder sonstigen Ansprüchen.

§ 10 Entsorgung von Verpackungsmaterialien
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche Verpackungsmaterialien, die ihm im Rahmen der Lieferung der Ware zugehen, ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies umfasst
insbesondere Kartonagen, Kunststoffverpackungen, Füllmaterialien und sonstige Verpackungsmittel.
(2) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Verpackungsmaterialien zurückzunehmen. Die Rücknahme von Verpackungen erfolgt nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen und nach
vorheriger Absprache mit dem Verkäufer. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung der Verpackungsmaterialien.
(3) Der Kunde hat die Verpackungsmaterialien gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Dies umfasst insbesondere die Vorschriften des Verpackungsgesetzes
(VerpackG) sowie die Regelungen zur Mülltrennung und Recycling.
(4) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Kosten, die dem Kunden durch die unsachgemäße Entsorgung der Verpackungsmaterialien entstehen. Der Kunde stellt den Verkäufer
von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der unsachgemäßen Entsorgung der Verpackungsmaterialien durch den Kunden resultieren.

§ 11 Schutzrechte
(1) Der Verkäufer hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf seiner Webseite oder sonstigen Werbungen veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme
und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers gestattet.
(2) Stellt der Verkäufer auf Verlangen des Kunden und gemäß dessen Vorlagen Produkte her, sichert der Kunde zu, dass er sämtliche erforderlichen Rechte an diesen Vorlagen besitzt.
Dies umfasst insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte.
(3) Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Vorlagen geltend gemacht werden. Dies gilt
insbesondere für Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Designrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich und vollständig sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Abwehr von Ansprüchen Dritter
erforderlich sind. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche informieren.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, die Herstellung des Produkts abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Vorlagen des Kunden
Schutzrechte Dritter verletzen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen für noch nicht hergestellte Produkte
zurückerstatten.
(6) Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Vorlagen und stellt sicher, dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter
verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, dem Verkäufer sämtliche Schäden und Kosten zu ersetzen, die diesem durch die Nutzung der Vorlagen entstehen, sofern diese Rechte
Dritter verletzen.
(7) Der Verkäufer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Vorlagen. Die Verantwortung für die Prüfung der Schutzrechte liegt allein
beim Kunden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Vorlagen auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen.
(8) Sofern der Verkäufer selbst Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte an den hergestellten Produkten erwirbt, verbleiben diese Rechte
beim Verkäufer, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Kunde erhält lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den hergestellten Produkten.

§ 12 Datenschutz
Detaillierte Informationen zum Datenschutz bei uns, insbesondere zum Umfang der Verarbeitung der Daten und zu den gesetzlichen Rechten, finden die Kunden in der
Datenschutzerklärung des Verkäufers unter:
https://www.silverflex.de/datenschutzerklaerung/

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingung der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
(4) Sollten Teile dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame
Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.